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World Of Eddie GEZ-Boykott.de / schon GEZahlt?

Wer kennt das Thema nicht… GEZ Gebühren...und die sind ja nicht gerade niedrig...

Ich habe mich sehr oft damit beschäftigt und kam eigentlich nie zu Ergebnissen. Ich «persönlich» finde die GEZ absolut «neben der Spur»!
Die Tatsache das es diese gibt, ist absolut in Ordnung. Aber die Art und Weise wie das Geld «eingetrieben» wird, ist Mafia-Like.

Also wenn ich jetzt eine Firma gründe mit dem Namen «Cuttita GmbH» und ich schicke einige «Jungs» los, die von Tür zu Tür gehen und den Leuten sagen, dass sie jeden Monat 20 € zahlen müssen, weil sie ein Auto besitzen.
Auto???!!??

Ja warum muss dieser Bürger mir jetzt 20€ zahlen…

Ich habe abgelegen von der Stadt eine Straße gebaut, die einfach nur von A nach B führt… na und weil die Bürger ein Auto haben und diese Straße «nutzen könnten wenn sie wollen würden», müssen sie mir halt 20€ monatlich abdrücken!
Aber das reicht mir noch nicht… Ich mache zusätzlich noch Werbung mit dem Slogan...«na...schon GEZahlt?» Es klingt wie eine Schutzgelderpressung!!!

Jetzt habe ich dank Twitter USer (DarthVadium) eine tolle Seite entdeckt, die das ganze sehr gut darstellen und Wege aufzeigen das ganze zu umgehen…

Ein kleiner Auszug:



Was ist zu tun, wenn ein Gebührenbeauftragter vor der Tür steht?

Prinzipielles

Weihen Sie Ihre Mitbewohner (Eltern, Freunde, Verwandte etc.) ein, dass Sie keine GEZ zahlen möchten und dass keinerlei Infos betreffend Radio- und Fernsehgeräte an Fremde gegeben werden dürfen. Ihre Kinder sollten sowieso nicht mit Fremden sprechen und erst Recht nicht Fremden die Tür öffnen… Die Kleinen sind natürlich ein unkalkulierbares Risiko, aber sollte ein Gebührenbeauftragter tatsächlich versuchen über die Kinder an Infos zu kommen, kann er eigentlich nicht mehr tiefer sinken und die daraus resultierende Zwangsanmeldung geht eher nach hinten los.

1.) Fernseher und Radio aus wenn es klingelt…

....oder zumindest stumm schalten. Achten Siedarauf achten, ob sich das Fernsehbild nicht evtl. in einem Spiegel oder einer Tür spiegelt, denn die Gebührenbeauftragten nutzen jede Chance einen Blick in die Wohnung zu werfen.

2.) erst nachfragen, wer vor der Tür steht

Im Falle eines Gebührenbeautragten die Tür nur einen Spalt (um Blicke in den Wohnraum zu verhindern) aufmachen und nachfragen, wie man helfen kann.

3.) Die Standardfrage «Halten Sie Rundfunk- und / oder TV- Geräte bereit?

Wichtig ist, grundsätzlich freundlich zu bleiben, solange es der Gebührenbeauftragte auch ist. Die Frage nach der Existenz von Geräten einfach verneinen, noch einen schönen Tag wünschen und die Tür schließen.
Jeder Gebührenbeauftragte muss sich immer ausweisen können, wer mag, kann sich diesen Ausweis gleich vorzeigen lassen, damit der Gebührenbeauftragte auch gleich merkt, dass er / sie es nicht mit einem Anfänger zu tun hat. Hat der Gebührenbeauftragte keinen Ausweis dabei, Tür zu und Ruhe!

4.) Jetzt geht das Theater los…

Mit dieser Auskunft wird sich kaum ein Gebührenbeauftragter abfinden. Wahrscheinlich kommt nun erstmal der Satz, dass ca. 98% aller deutschen Haushalte Radio- und / oder Fernsehgeräte bereithalten und dass er vermutet, dass Sie sich vor der Gebühr drücken wollen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein! Sie sind nicht zur Auskunft verpflichtet! Immer freundlich aber bestimmt versuchen das Gespräch zu beenden mit der Information, dass es keinen Grund für eine weitere Störung gibt, da man keine Geräte hat!

5.) Ammenmärchen

Bei Drohungen oder Behauptungen, in denen das Wort Peilwagen vorkommt, gleich milde lächelnd die Tür schließen, denn das ist Schwachsinn. Wer von Ihnen meint er hätte schon einmal Peilwagen gesehen hat, hat sicherlich die grauen Busse der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation gesehen, die elektromagnetische Störfelder auffinden und eleminieren sollen.

Bei Drohungen a´la „Das wird für Sie schwere Konsequenzen haben“ oder gar Beleidigungen prinzipiell den Gebührenbeauftragten gleich fragen, ob er eine Anzeige möchte…

Auch ein beliebtes Märchen ist das Rufen der Polizei um Zutritt zur Wohnung zu bekommen. Kein Richter der Welt wird aus diesem Grund einen Hausdurchsuchungsbefehl ausstellen. Juristen sprechen hier von mangelnder Verhältnismäßigkeit… und das nicht nur weil ein Hausdurchsuchungsbefehl ein extremer Eingriff in die Grundrechte des Menschen ist. Es ist schlichtweg absolut übertrieben, da das Bereithalten von nicht angemeldeten Geräten gerade mal knapp eine Ordnungswidrigkeit darstellt und eine eine Hausdurchsuchung aufgrund einer Ordnungswidrigkeit ist in den Augen eines Richter eher wie mit Kanonen auf Spatzen schiessen, ergo abgelehnt.

Ein gez-boykott.de member hat es am passendstem ausgedrückt: Die Gebührenbeauftragten sind nicht mehr als Zeitungsdrücker und genau auch diese Rechte haben sie…

§ 123
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Kommentare (2)

  
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ich glaube, das Thema ist wieder aktuell geworden. Kann das sein?
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BuzzEins

  • vor ungefähr 8 Monaten
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das Thema ist immer aktuell ;-)
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don_eddie

  • vor ungefähr 6 Monaten

 



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